Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Lieferungen und Leistungen der Firma Breisgau Food Service erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden mit der ersten Lieferung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, anerkannt. Gegenbestätigungen von Lieferanten oder Käufern der Firma Breisgau Food Service unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab unserem jeweiligen Lager bzw. Kühlhaus zu der vorgesehenen Verladezeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs- Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. Deckungskäufe zu Lasten der Firma Breisgau Food Service sind nur nach ihrer vorherigen Zustimmung zulässig.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verkäufer verlassen hat, so dass etwaige, auf dem Beförderungsweg stehende Beschädigungen oder Gewichtsverluste zu Lasten des Käufers gehen. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand – Bereitschaft auf den Käufer über.

Gewährleistung

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Zahlung

Die gelieferte Ware ist sofort zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von sechs Tagen ab Rechnungsdatum oder ab vom Käufer nachzuweisenden Tag des Rechnungseingangs widersprochen wird. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden , so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlung mit Schecks oder Wechseln (auch Gefälligkeitswechsel oder Scheck – Wechsel – Verfahren) gilt die Zahlung stets erst bei endgültiger Einlösung als erfolgt.
Wird die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, befindet sich der Käufer in Verzug und hat damit sämtliche dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Wir sind unabhängig vom Eintritt des Verzuges in jedem Fall berechtigt, 10 Tage ab Rechnungsdatum vertragliche Fälligkeits- bzw. Lieferantenkredit – Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrent – Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen sonst Tatsachen vor die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind oder seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder falls solche verweigert wird, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind auch berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben, von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Tochter- Gesellschaften jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig, mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung so wird jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht, unter gleichzeitiger Vereinbarung dass der Käufer die Sache für uns unentgeltlich verwahrt. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehalts- Ware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehalts- Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehalts- Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, dem uns auf Verlangen zu nennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts- Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehalts- Ware auf Kosten des Käufers zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehalts- Ware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungs– Gesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns, ebenso wir die Aufrechnung mit Forderungen Dritter gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abtretungs- und Aufrechnungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Haftungsbeschränkung

Schadensersatz- Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungs- Verletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung , sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der BRD.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Statt der ungültigen Bestimmung soll die gesetzlich mögliche, wirtschaftlich am nächsten kommende Bestimmung gelten.

Jede abweichende mündliche Vereinbarung ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wird.

Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Freiburg im Breisgau, Registergericht Freiburg HRB 261301 Geschäftsführer: Manfred Kempter, Achim Geisert